Grundstudium

Das Grundstudium soll die grundlegenden Inhalte und Methoden des Fachs Kommunikationswissenschaft vermitteln. Es dauert 4 Semester, in denen Sie die folgenden Veranstaltungen im genannten Umfang besuchen und die entsprechenden Teilnahme- und Leistungsnachweise erwerben.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die Studienverlaufspläne zu halten: Einige Veranstaltungen erstrecken sich über zwei Semester und werden nur einmal im Jahr angeboten (z.B. nur im Wintersemester). Die Teilnahme an einigen Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen in späteren Semestern.

Studienverlaufsplan

Veranstaltung 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. SWS Nachweise
Gesamt SWS 6 8 7 6 27 2 LN / 8 TN
Pflichtbereich
Grundlagen der Sprachwissenschaft V2, Ü2 V2 2V 8 2 TN
aus dem Angebot des ISK:
  • Vorlesung I "Einführung in die Sprach- und Kommunikationswissenschaft I" (2 SWS + 2 SWS Tutorium) (Zugangsvoraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen der Sprachwissenschaft)
  • Vorlesung II "Einführung in die Sprach- und Kommunikationswissenschaft II" (2 SWS)
  • eine Vorlesung III (2 SWS)
Schriftliche Kommunikation S2 S2 4 2 LN
aus dem Angebot des ISK: wahlweise PS II "Fachsprachenkommunikation" (Angewandte Sprachwissenschaft)
Mündliche Kommunikation V1, Ü2 3 1 TN
aus dem Angebot des ISK: Vorlesung "Grundlagen der mündlichen Kommunikation" und eine Übung z.B. "Rede- und Präsentationstraining"
(Diese Veranstaltungen können wahlweise auch im Hauptstudium absolviert werden.)
Psychologie V2 V2 4 2 TN
aus dem Angebot der Psychologie:
  • Vorlesung "Einführung in die Grundlagen der Psychologie" (2 SWS) (Zugangsvoraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen der Psychologie)
  • Vorlesung "Kognitionspsychologie" (2 SWS)
Soziologie V2 V2 4 1 TN
aus dem Angebot der Soziologie: Vorlesung "Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung" (2 x 2 SWS) (Zugangsvoraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen der Soziologie)
Wahlpflichtbereich
Medienkommunikation V2 V2 4 2 TN
Informations- & Kommu­nikations­technologien
Rechtliche Grundlagen
Psychologie

Die Nachweise sind Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.

Pflichtbereich

Der Teilnahmenachweis aus Vorlesung I ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme sowie den Erwerb von Teilnahme- bzw. Leistungsnachweisen in den Proseminaren. Mindestens ein Leistungsnachweis muss durch eine schriftliche Hausarbeit (nicht Klausur) erbracht werden.

Wahlpflichtbereich

Die Regelung zur Anerkennung von Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich wurde im Juni 2005 aufgrund der begrenzten Auswahl an Veranstaltungen, die in Campus als Wahlpflichtveranstaltungen ausgewiesen werden, wie folgt modifiziert:

  • Es können alle Veranstaltungen aus den bislang namentlich aufgeführten Wahlpflichtbereichen Soziologie und Betriebspädagogik angerechnet werden – ungeachtet ihrer Auflistung im Campus-System.
  • Es können Veranstaltungen aus anderen Fächern der Philosophischen Fakultät sowie anderer Fakultäten angerechnet werden.
  • Es können Veranstaltungen des interdisziplinären Lehrangebots der RWTH im Wahlpflichtbereich anerkannt werden.

Die Regelungen gelten unter folgenden Bedingungen:

  • Bei allen Veranstaltungen, die in CAMPUS nicht als Wahlpflichtveranstaltungen ausgewiesen werden, fragen Sie den Dozenten der Veranstaltung, ob Sie teilnehmen und einen Teilnahmenachweis für den Wahlpflichtbereich Kommunikationswissenschaft erwerben können. Es gibt keine Garantie für die Teilnahme an einer Veranstaltung.
  • Sprachkurse und Veranstaltungen aus dem Bereich "Mündliche Kommunikation" können nicht für den Wahlpflichtbereich anerkannt werden.
  • Der Studienabschnitt der Wahlpflichtveranstaltung entspricht dem Studienabschnitt im Hauptfach Kommunikationswissenschaft, d.h. dem Grundstudium. Im Grundstudium werden für den Wahlpflichtbereich nur Proseminare, keine Hauptseminare anerkannt. Vorlesungen werden in der Regel für Grund- und Hauptstudium angerechnet.
  • Veranstaltungen sollten aus mindestens zwei verschiedenen Bereichen gewählt werden.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.