Das Grundstudium soll die grundlegenden Inhalte und Methoden des Fachs Kommunikationswissenschaft vermitteln. Es dauert 4 Semester, in denen Sie die folgenden Veranstaltungen im genannten Umfang besuchen und die entsprechenden Teilnahme- und Leistungsnachweise erwerben.
Wir empfehlen Ihnen, sich an die Studienverlaufspläne zu halten: Einige Veranstaltungen erstrecken sich über zwei Semester und werden nur einmal im Jahr angeboten (z.B. nur im Wintersemester). Die Teilnahme an einigen Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen in späteren Semestern.
Studienverlaufsplan
Veranstaltung | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. | SWS | Nachweise | ||||||||
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Gesamt SWS | 6 | 8 | 7 | 6 | 27 | 2 LN / 8 TN | ||||||||
Pflichtbereich | ||||||||||||||
Grundlagen der Sprachwissenschaft | V2, Ü2 | V2 | 2V | 8 | 2 TN | |||||||||
aus dem Angebot des ISK:
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Schriftliche Kommunikation | S2 | S2 | 4 | 2 LN | ||||||||||
aus dem Angebot des ISK: wahlweise PS II "Fachsprachenkommunikation" (Angewandte Sprachwissenschaft) | ||||||||||||||
Mündliche Kommunikation | V1, Ü2 | 3 | 1 TN | |||||||||||
aus dem Angebot des ISK: Vorlesung "Grundlagen der mündlichen Kommunikation" und eine Übung z.B. "Rede- und Präsentationstraining" (Diese Veranstaltungen können wahlweise auch im Hauptstudium absolviert werden.) |
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Psychologie | V2 | V2 | 4 | 2 TN | ||||||||||
aus dem Angebot der Psychologie:
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Soziologie | V2 | V2 | 4 | 1 TN | ||||||||||
aus dem Angebot der Soziologie: Vorlesung "Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung" (2 x 2 SWS) (Zugangsvoraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen der Soziologie) | ||||||||||||||
Wahlpflichtbereich | ||||||||||||||
Medienkommunikation | V2 | V2 | 4 | 2 TN | ||||||||||
Informations- & Kommunikationstechnologien | ||||||||||||||
Rechtliche Grundlagen | ||||||||||||||
Psychologie |
Die Nachweise sind Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.
Pflichtbereich
Der Teilnahmenachweis aus Vorlesung I ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme sowie den Erwerb von Teilnahme- bzw. Leistungsnachweisen in den Proseminaren. Mindestens ein Leistungsnachweis muss durch eine schriftliche Hausarbeit (nicht Klausur) erbracht werden.
Wahlpflichtbereich
Die Regelung zur Anerkennung von Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich wurde im Juni 2005 aufgrund der begrenzten Auswahl an Veranstaltungen, die in Campus als Wahlpflichtveranstaltungen ausgewiesen werden, wie folgt modifiziert:
- Es können alle Veranstaltungen aus den bislang namentlich aufgeführten Wahlpflichtbereichen Soziologie und Betriebspädagogik angerechnet werden – ungeachtet ihrer Auflistung im Campus-System.
- Es können Veranstaltungen aus anderen Fächern der Philosophischen Fakultät sowie anderer Fakultäten angerechnet werden.
- Es können Veranstaltungen des interdisziplinären Lehrangebots der RWTH im Wahlpflichtbereich anerkannt werden.
Die Regelungen gelten unter folgenden Bedingungen:
- Bei allen Veranstaltungen, die in CAMPUS nicht als Wahlpflichtveranstaltungen ausgewiesen werden, fragen Sie den Dozenten der Veranstaltung, ob Sie teilnehmen und einen Teilnahmenachweis für den Wahlpflichtbereich Kommunikationswissenschaft erwerben können. Es gibt keine Garantie für die Teilnahme an einer Veranstaltung.
- Sprachkurse und Veranstaltungen aus dem Bereich "Mündliche Kommunikation" können nicht für den Wahlpflichtbereich anerkannt werden.
- Der Studienabschnitt der Wahlpflichtveranstaltung entspricht dem Studienabschnitt im Hauptfach Kommunikationswissenschaft, d.h. dem Grundstudium. Im Grundstudium werden für den Wahlpflichtbereich nur Proseminare, keine Hauptseminare anerkannt. Vorlesungen werden in der Regel für Grund- und Hauptstudium angerechnet.
- Veranstaltungen sollten aus mindestens zwei verschiedenen Bereichen gewählt werden.