Hauptstudium

Im Hauptstudium werden die im Grundstudium vermittelten inhaltlichen und methodischen Grundlagen in Form einer exemplarischen Vertiefung fortgeführt. Es umfasst die folgenden Veranstaltungen, die Sie im genannten Umfang besuchen und die entsprechenden Teilnahme- und Leistungsnachweise erwerben müssen. Diese Nachweise sind Voraussetzungen für die endgültige Zulassung zu Magisterprüfung.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die Studienverlaufspläne zu halten: Einige Veranstaltungen erstrecken sich über zwei Semester und werden nur einmal im Jahr angeboten (z.B. nur im Wintersemester). Die Teilnahme an einigen Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen in späteren Semestern.

Studienverlaufsplan

Veranstaltung 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. SWS Nachweise
Gesamt SWS 8 8 8 8 32 3 LN /
9-12 TN
Pflichtbereich
Textverständlichkeit V2, S2 V2, S2 S2 V2 12 3 LN / 2 TN
Schriftliche Kommunikation
Medienkommunikation
Mündliche Kommunikation Ü2 2 1 TN
Psychologie V2 V2 4 2 TN
aus dem Angebot der Psychologie: Vorlesung und Übung Ergonomie, diese werden anders als im Studienverlaufsplan dargestellt ggf. zusammen in einem Semester angeboten
Technikgeschichte V2 2 1 TN
aus dem Angebot der Technikgeschichte
Wahlpflichtbereich
Informations- & Kommu­nikations­technologien 2 2 4 4 12 3-6 TN
Fachkommunikation
Rechtliche Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Soziologie
Technikgeschichte

Pflichtbereich

Im Pflichtbereich müssen Sie 3 Leistungsnachweise und 6 Teilnahmenachweise erbringen. Die 3 LN und 2 TN in den Themenbereichen "Textverständlichkeit", "Schriftliche Kommunikation" und "Medienkommunikation" müssen Sie in mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen erwerben.

Die Veranstaltungen müssen insgesamt mindestens 12 SWS umfassen. Die drei Leistungsnachweise können nur in Hauptseminaren erbracht werden. Die beiden Teilnahmenachweise werden in Vorlesungen oder nach Wahl in einem anderen Veranstaltungstyp des Hauptstudiums erbracht.

Wahlpflichtbereich

Je nach Stundenvolumen der jeweiligen Lehrveranstaltungen müssen im Wahlpflichtbereich drei bis sechs Teilnahmenachweise erbracht werden.

Die Regelung zur Anerkennung von Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich wurde im Juni 2005 aufgrund der begrenzten Auswahl an Veranstaltungen, die in Campus als Wahlpflichtveranstaltungen ausgewiesen werden, modifiziert. Es gelten die gleichen Festlegungen wie im Wahlpflichtbereich des Grundstudiums.

Der Studienabschnitt der Wahlpflichtveranstaltung muss Ihrem Studienabschnitt im Hauptfach Kommunikationswissenschaft entsprechen, d.h. dem Hauptstudium. Im Hauptstudium werden nur Seminare im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums anerkannt und keine Proseminare. Vorlesungen werden in der Regel für Grund- und Hauptstudium angerechnet.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.