Magisterprüfung

Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Im Fach Kommunikationswissenschaft kann die Magisterprüfung teilweise studienbegleitend abgelegt werden.

Prüfungsbestandteile

Die Magisterprüfung im Fach Kommunikationswissenschaft besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer schriftlichen Prüfung sowie einer Magister-Arbeit. Die Abfolge der Prüfungsbestandteile können Sie selbst bestimmen; empfohlen wird die Reihenfolge:

Prüfer

Alle drei Prüfungsbestandteile legen Sie bei einem, d.h. demselben (!) Prüfer (Hochschullehrer) ab. Die Themengebiete variieren je nach Prüfer. Prüfer am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft (ISK) sind zurzeit:

Frühzeitig informieren!

Informieren Sie sich rechtzeitig über Voraussetzungen, Ablauf, Prüfer, Termine sowie über Möglichkeiten der Prüfungswiederholung in der Prüfungsordnung.

Voraussetzungen

Erster Prüfungsbestandteil

Der erste Prüfungsteil (in der Regel die Klausur) im Hauptfach Kommunikationswissenschaft (TK) kann studienbegleitend abgelegt werden (Empfehlung: im/nach dem 8. Semester). Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Abschluss des Grundstudiums in beiden Hauptfächern
  • mindestens 1 Leistungsnachweis im 1. Hauptfach
  • Anmeldung beim ISK zum zentralen Anmeldetermin
  • Anmeldung der Prüfung vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim ZPA

Zweiter Prüfungsbestandteil

Der zweite Prüfungsteil (in der Regel das Prüfungsgespräch) erfolgt nach Abschluss des Hauptstudiums. Zulassungsvoraussetzungen sind hier:

  • Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums durch den Prüfer. Hierfür müssen Sie alle Nachweise einreichen, die Sie laut Studienordnung erbringen müssen. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Formular:
  • Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse
  • Praktikumsnachweis
  • Anmeldung der Prüfung vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim ZPA

Magister-Arbeit

Das Thema der Magister-Arbeit wird erst ausgegeben, wenn Sie die drei Leistungsnachweise erbracht haben.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.