Prüfungsmodalitäten

Die Masterprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungen in den beiden studierten Fächern sowie der Master-Arbeit im 1. Fach Kommunikationswissenschaft. Die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungen sollte sich am Studienverlaufsplan orientieren.

Bei den technischen Fächern werden zum Teil Prüfungsalternativen (z.B. mündliche Prüfung oder Klausur) angegeben. Wenn dies der Fall ist, legt der Lehrende in der Regel zu Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens aber bis vier Wochen vor der Prüfung, die Art der Prüfung fest und gibt dies in der Lehrveranstaltung bekannt.

Die Inhalte der Prüfungen werden durch die Inhalte der zugehörigen Lehrveranstaltungen bestimmt. Die Prüfungen und die Master-Arbeit sollen innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abgeschlossen sein.

Masterprüfungsordnung (MPO)

Maßgebend ist in Prüfungsfragen die „Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technik-Kommunikation an der Philosophischen Fakultät“ in der jeweils aktuellen Fassung. Exakten Umfang, Art und Dauer einer Prüfung entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2 der Masterprüfungsordnung).

Die aktuelle Fassung der Masterprüfungsordnung finden Sie unter Downloads.