Wiederholung von Prüfungsleistungen

Wiederholung von (Teil-)Prüfungen

(Teil-)Prüfungen, die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind, können Sie zweimal wiederholen. Setzt sich eine Prüfung aus mehreren Prüfungsteilen zusammen, müssen Sie nur den nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholen. In allen Prüfungsfächern finden mindestens zwei Prüfungstermine pro Jahr statt.

Wenn Sie bei der zweiten Wiederholung einer Klausur keine ausreichende Leistung erbringen, können Sie sich einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Note „ausreichend“ (4,0) bzw. „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

Wenn Sie eine Leistung endgültig nicht bestanden haben (nicht mehr wiederholen können), können Sie das Studium im betreffenden Fach nicht fortsetzen.

Wiederholung von Hausarbeiten

Falls eine Hausarbeit mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet wird, können Sie ein neues Thema (innerhalb der besuchten Lehrveranstaltung) bearbeiten. Für die Bearbeitung des neuen Themas haben Sie sechs Wochen Zeit. Der Dozent bewertet diesen zweiten Versuch innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen. Im Fall eines notwendigen dritten Versuchs erfolgt eine analoge Regelung.

Wiederholung der Master-Arbeit