Prüfungsformen

Anwesenheitspflicht

In der MPO 2013 wurde die Möglichkeit verankert, für Lehrveranstaltungen die Anwesenheit der Studierenden verpflichtend vorzusehen, wenn das Lernziel nicht ohne aktive Beteiligung der Studierenden in der Lehrveranstaltung erreicht werden kann. Die Veranstaltungen sind im Modulkatalog entsprechend gekennzeichnet.

Die Anzahl der Fehltermine richtet sich nach der Veranstaltung. Je Veranstaltungsinhalt kann sie zwischen 10 und 30 % der angesetzten Kontaktzeit umfassen. Inbegriffen sind hier auch durch Attest entschuldigte Fehlzeiten. Vor Veranstaltungsbeginn legt die Dozentin bzw. der Dozent die Anzahl der Fehltermine fest und gibt sie bekannt.

Zu Beginn der Veranstaltung gibt die Dozentin bzw. der Dozent außerdem bekannt, ob und in welcher Art Ersatzleistungen erbracht werden können, um das Lernziel ggf. doch zu erreichen.

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in Form von Klausuren, Hausarbeiten, Studienarbeiten, Projektarbeiten, Protokollen oder schriftlichen Hausaufgaben erbracht. Schriftliche Prüfungsleistungen werden von einem Prüfenden bewertet. Handelt es sich um die zweite Wiederholungsprüfung, so wird die Arbeit von zwei Prüfenden bewertet. Nach Bekanntgabe der Noten kann in die korrigierte Klausur, Hausarbeit oder das korrigierte Protokoll Einsicht genommen werden.

Klausuren

In den Klausuren sollen Sie nachweisen, dass Sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln ein Problem mit den geläufigen Methoden des Faches erkennen und Wege zu einer Lösung finden können. Die Dauer einer Klausur beträgt zwischen 60 und 180 Minuten. Die Dauer der einzelnen Klausuren ist in den fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2 der MPO) festgelegt. Klausuren können auch in elektronischer Form durch einen Test am Computer abgenommen werden.

Hausarbeiten

Für schriftliche Hausarbeiten gilt im Einzelnen: die Hausarbeitsthemen (bzw. Themengebiete) werden in der zweiten Vorlesungswoche vergeben. Spätest möglicher Abgabetermin ist vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Die Bewertung der Arbeiten durch die Prüfenden erfolgt bis spätestens fünf Wochen nach diesem Abgabetermin. Für Studierende, die diesen ersten Prüfungstermin nicht in Anspruch genommen haben oder die ihre Hausarbeit wiederholen müssen, ist der nächstmögliche Vergabetermin und damit Beginn des Wiederholungsversuchs der Vergabetermin des Folgesemesters. Der Abgabetermin ist dementsprechend ebenfalls der des Folgesemesters. Bei empirisch-experimentellen Arbeiten verlängert sich die Abgabefrist um eine Woche. Grundsätzlich ist nur ein Abgabetermin pro Semester vorgesehen.

Projektarbeiten (auch: Studienarbeit)

Für Projektarbeiten gilt im Einzelnen Folgendes: Der Umfang einer Projektarbeit im Fach Kommunikationswissenschaft beträgt 10 bis 15 Seiten. Die Dauer einer Projektarbeit beträgt 6 bis 16 Wochen.

Schriftliche Hausaufgaben

In schriftlichen Hausaufgaben, die begleitend während des Semesters ausgegeben und bewertet werden, sollen Sie schrittweise auf nachfolgende Prüfungsleistungen vorbereitet werden. Bei diesen semesterbegleitenden Hausaufgaben besteht die Möglichkeit einer Anrechnung bis zu einem Umfang von 10% auf eine nachfolgende abschließende Prüfungsleistung in der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Dozentin bzw. der Dozent gibt zu Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis zum Termin der ersten Veranstaltung, die genauen Kriterien für den Erwerb von Bonuspunkten an. Hausaufgaben können auch als Gruppenleistungen absolviert werden, sofern eine individuelle Bewertung des Anteils eines jeden Gruppenmitglieds möglich ist.

Protokoll

Das Protokoll ist eine Prüfungsleistung, die in der selbständigen, schriftlichen Dokumentation der Lerninhalte einer Lehrveranstaltung oder eines zeitlichen oder thematischen Anteils der Lerninhalte einer Lehrveranstaltung besteht.

Bei allen schriftlichen Prüfungsarbeiten (außer Klausuren) müssen Sie an Eides Statt versichern, dass Sie die Prüfungsleistung ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht haben und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Wenn die Arbeit zusätzlich in elektronischer Form abgegeben wird, muss die Erklärung auch die Übereinstimmung von schriftlicher und elektronischer Fassung enthalten.

Für alle schriftlichen Prüfungsarbeiten muss dafür das Formular zur Erklärung der selbstständigen Verfasserschaft verwendet werden. Ein Exemplar wird in die Arbeit eingebunden, ein zweites ist im ZPA oder beim Prüfungsausschuss abzugeben beziehungsweise lose beizulegen.

Mündliche Prüfungen

In den mündlichen Prüfungen sollen Sie nachweisen, dass Sie über breites Grundlagenwissen verfügen, die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können. Die Dauer von mündlichen Prüfungen beträgt zwischen 15 und 45 Minuten. Die Dauer der einzelnen mündlichen Prüfungen wird in den fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2 MPO) festgelegt.

Mündliche Prüfungen werden entweder von mehreren Prüfenden (Kollegialprüfung) oder von einem Prüfenden in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden als Gruppenprüfung (nicht mehr als vier Kandidaten) oder als Einzelprüfung durchgeführt. Hierbei wird jeder Kandidat in einem Prüfungsfach bzw. in einem Stoffgebiet grundsätzlich nur von einem Prüfenden geprüft. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die mündliche Prüfung mitgeteilt.

Referate

Ein Referat ist ein Vortrag von mindestens 15 und höchstens 45 Minuten Dauer auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung. Dabei sollen Sie nachweisen, dass Sie zur wissenschaftlichen Ausarbeitung eines Themas unter Berücksichtigung der Zusammenhänge des Faches in der Lage sind und die Ergebnisse mündlich vorstellen können. Referate können auch als Gruppenleistungen absolviert werden, sofern eine individuelle Bewertung des Anteils eines jeden Gruppenmitglieds möglich ist.