Benotungsmaßstab für Prüfungsleistungen
Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den Prüfenden festgesetzt. Für die Bewertung werden folgende Noten verwendet:
Note | Prüfungsleistung |
---|---|
1 = sehr gut | eine hervorragende Leistung |
2 = gut | eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt |
3 = befriedigend | eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
4 = ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt |
5 = nicht ausreichend | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen (Ausnahme: Für herausragende Leistungen kann in mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten, Studienarbeiten und Abschlussarbeiten die Note 0,7 vergeben werden). Nicht benotete Leistungen erhalten die Bewertung „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“.
Bildung der Modulnoten
Jedes Modul wird mit einer Note bewertet, die sich aus der Note der Modulprüfung oder dem gewichteten Mittel der Summe der benoteten Leistungen in den Einzelveranstaltungen ergibt.
Ausnahmen:
- Im Fach Kommunikationswissenschaft ist das Modul V Unternehmenspraktikum unbenotet.
- Im Fach Grundlagen der Werkstofftechnik sind die Module Prozesscharakterisierung, Werkstoffcharakterisierung, Methoden der Projektbearbeitung sowie Betriebspraktikum unbenotet.
Bei der Bildung der Modulnoten werden die Noten der Teilleistungen mit den ihnen zugeordneten Kreditpunkten multipliziert, die so entstandenen Produkte werden addiert und durch die Summe der Kreditpunkte aller eingehenden Leistungen geteilt. Bei der Bildung von Noten aus dem arithmetischen Mittel von gewichteten oder ungewichteten Einzelnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Ein Modul ist dann bestanden, wenn alle Teilleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
Bildung der Fachnoten
Für jedes Fach wird eine Fachnote gebildet. Die Fachnote setzt sich aus den Modulnoten zusammen, die auf der Grundlage der entsprechenden Kreditpunkte gewichtet werden. Die Berechnung der Fachnote erfolgt analog zur Berechnung der Modulnoten.
Bei der Bildung der Fachnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Fachnoten werden neben der Gesamtnote im Zeugnis und in Prüfungsbescheinigungen genannt.
Bildung der Gesamtnote
Die Gesamtnote wird aus den Noten der Module und der Note der Master-Arbeit gebildet, wobei die einzelnen Noten und die Note der Master-Arbeit mit den dazugehörigen Kreditpunkten gewichtet werden. Die Gesamtnote der bestandenen Master-Prüfung lautet:
Notenmittel | Note |
---|---|
bis 1,5 | sehr gut |
über 1,6 bis 2,5 | gut |
über 2,6 bis 3,5 | befriedigend |
über 3,6 bis 4,0 | ausreichend |
über 4,0 | nicht ausreichend |
Ab dem Wintersemester 2016/17 ist es Studierenden die alle Modulprüfungen des Masterstudiengangs innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen haben, wieder erlaubt, eine gerichtete Modulnote, mit ausnähme der Masterarbeit, nach Maßgabe des §10 Abs. 13 ÜPO streichen zu lassen.
Studierende nach MPO 2013 können auf Antrag an den Prüfungsausschuss die schlechteste der gewichteten Modulnoten aller Module streichen lassen, sofern alle Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit bestanden wurden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Master-Arbeit.
Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Anstelle der Gesamtnote „sehr gut" nach Abs. 11 wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung" erteilt, wenn das Modul der Bachelor- bzw. Masterarbeit mit 1,0 bewertet und die Gesamtnote nicht schlechter als 1,3 ist.