Praktikum

Im Fach Kommunikationswissenschaft ist ein externes Praktikum bzw. Betriebspraktikum verbindlich. Das heißt Sie arbeiten für einige Wochen bei einer Firma oder Institution, die nicht zur Hochschule gehört, als Praktikant. Ziel des Praktikums ist es, einen Einblick in ein potentielles Berufsfeld zu gewinnen. Wir empfehlen Ihnen, während Ihres Studiums darüber hinaus freiwillig weitere Berufserfahrung zu sammeln.

Auf einen Blick

  • Pflichtpraktikum nach abgeschlossener Zwischenprüfung
  • 6 bis 8 Wochen in einem Unternehmen/ einer Institution (nicht an der Universität)
  • Abgabe eines Praktikumsberichtes, einer Praktikumsbestätigung und eines Fragebogens

Zeitpunkt

Das Praktikum ist ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, das im Hauptstudium absolviert wird, d.h. nach abgeschlossenem Grundstudium bzw. bestandener Zwischenprüfung.

Vor Antritt des Praktikums ist ggf. ein Gespräch mit einem Fachstudienberater für das Fach Kommunikationswissenschaft empfehlenswert.

Umfang und Art

Das Praktikum muss zwischen sechs und acht Wochen dauern. In diesem Zeitraum müssen Sie in der Regel Vollzeit angestellt sein. Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden, um den Studienfortschritt nicht zu verzögern.

Sie können das Praktikum in allen Bereichen absolvieren, die im Schnittbereich von Kommunikation und Technik liegen: z.B. Unternehmenskommunikation, Technische Dokumentation und Redaktion, Fachjournalismus, Öffentlichkeitsarbeit u.a.m. Dabei kann auf Angebote des Praktikumsbüros der Philosophischen Fakultät sowie der Koordinationsstelle des Studiengangs zurückgegriffen werden. Eigeninitiative wird allerdings dringend empfohlen und erwartet.

Alternative Anrechnungsmöglichkeiten

Ein mindestens einsemestriger Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität kann als Praktikum anerkennt werden. Über ggf. sonstige praktikumsäquivalente Leistungen entscheidet der Praktikumsbeauftragte.

Anerkennung des Praktikums

Zur Anerkennung Ihres Praktikums als Studienleistung müssen Sie nach Absolvierung des Praktikums eine Praktikumsbestätigung, einen Praktikumsbericht und einen ergänzenden Fragebogen zu Ihrem Praktikum einreichen.

Ihre vollständigen Unterlagen legen Sie in der Koordinationsstelle Technik-Kommunikation bei der Fachstudienberatung für das Fach Kommunikationswissenschaft vor. Dort wird Ihnen nach Durchsicht der Unterlagen ein Schein über die Anerkennung des Praktikums ausgestellt. Diesen benötigen Sie später für die Anerkennung des ordnungsgemäßen Studiums. Den Abgabezeitpunkt bestimmen Sie selbst, beachten Sie aber, dass die Durchsicht Ihrer Unterlagen einige Tage in Anspruch nimmt und Ihnen vorher keine Bestätigung ausgestellt werden kann.

Hinweise zu den Praktikumsunterlagen

Praktikumszeugnis / Praktikumsbestätigung

Zur Anerkennung Ihres Praktikums müssen Sie sich Ihr Praktikum vom Unternehmen/ der Institution mit einem Praktikumszeugnis bestätigen lassen. Auf diesem müssen minimal Angaben zu Ihren Tätigkeiten im Betrieb gemacht werden und der Praktikumszeitraum vermerkt sein.

Praktikumsbericht

Sie müssen Ihr Praktikum in einem Bericht dokumentieren, in dem Sie Ihre Einsatzgebiete und Aufgabenbereiche beschreiben. Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von 6-10 Seiten. Praktikumsberichte, die den Anforderungen nicht entsprechen, müssen ggf. überarbeitet werden.

Der Praktikumsbericht sollte Folgendes beinhalten:

  • Firma/Institution, in der Sie das Praktikum absolviert haben
  • Bereich/ Bereiche oder Abteilungen, in denen Sie eingesetzt wurden
  • Darstellung des Praktikumsverlaufs: Arbeitsphasen, Ergebnisse und Erfahrungen
  • Kompetenzen, die im Studium erworben und für den Tätigkeitsbereich als relevant eingestuft werden
  • Kompetenzen, die Sie im Verlauf des Praktikums erworben haben

Formal sollte ein Praktikumsbericht folgendermaßen aufgebaut sein:

  • Titel
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abstract: Zusammenfassung des Praktikums auf einer halben Seite
  • Einleitung: Hinführung zum Praktikumsverlauf im Hauptteil
  • Hauptteil: Kurze Vorstellung des Praktikumsgebers, der Dauer sowie der Tätigkeitsfelder
  • detaillierte Beschreibung des Praktikumsverlaufs
  • Fazit: Kommentare, Kritik, Anregungen

Tipp! Bestätigung des Pflichtpraktikums

Einige Arbeitgeber verlangen einen Nachweis, dass ein Praktikum in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben ist. Auf Anfrage kann Ihnen die Fachstudienberatung dies schriftlich bestätigen.

Unfallversicherungsschutz

Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass seitens der RWTH Aachen bzw. des Instituts für Sprach- und Kommunikationswissenschaft der RWTH Aachen kein Unfallversicherungsschutz besteht, da die Hochschule für die Tätigkeit von PraktikantInnen keine organisatorische und rechtliche Verantwortung trägt. Die Frage der Unfallversicherung muss also mit dem Praktikumsgeber persönlich geklärt werden.

Stellenbörse

Schon gewusst? In unserer Online-Stellenbörse finden Sie auch aktuelle Praktikumsangebote von Unternehmen und Hochschulinstituten speziell für Studierende des Studiengangs Technik-Kommunikation.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.