Fremdsprachen

Die Studienordnung des Magisterstudiengangs Technik-Kommunikation schreibt vor, dass Sie am Ende Ihres Studiums Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen vorweisen können. In der einen sollen es fortgeschrittene, in der anderen Grundkenntnisse sein. Im Sprachangebot des Sprachenzentrums entspricht dies dem Niveau

  • vollendete Mittelstufe (Abschluss des Niveaus II. 4) und
  • vollendete Grundstufe 1 (Abschluss des Niveaus I. 4).

Fortgeschrittene Sprachkenntnisse

Fortgeschrittene Kenntnisse entsprechen im Angebot des Sprachenzentrums dem Niveau der vollendeten Mittelstufe (Abschluss des Kurses II. 4). Der Abschluss der Stufe II. 4 ist zudem gleichbedeutend mit dem Erwerb des Aachener Fremdsprachenzertifikats.

Für den Studiengang Technik-Kommunikation ist in der Regel Englisch auf dem höheren Niveau nachzuweisen.

Beispiel: Wenn Sie in die Stufe II. 1 eingestuft werden, müssen Sie noch vier Leistungsnachweise auf den Niveaus II. 1 bis II. 4 erwerben, um die Anforderungen der Studienordnung zu erfüllen. Wenn Sie dagegen in die Stufe II. 4 eingestuft werden, müssen Sie nur noch einen Leistungsnachweis auf dem Niveau II. 4 erzielen, um die Anforderungen der Studienordnung zu erfüllen. Ansonsten gelten die jeweiligen Zwischenlösungen.

Grundkenntnisse

Grundkenntnisse entsprechen im Angebot des Sprachenzentrums dem Niveau der vollendeten Grundstufe 1 (Abschluss des Kurses I. 4). Der Abschluss des Kurses I. 4 ist zudem gleichbedeutend mit dem Erwerb des Kleinen Aachener Fremdsprachenzertifikats (Grundstufe 1). Beispiel: Wenn Sie in die Stufe I. 2 eingestuft werden, müssen Sie noch drei Leistungsnachweise auf den Niveaus I. 2, I. 3 und I. 4 erzielen, um die Anforderungen der Studienordnung zu erfüllen.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.