Zwischenprüfung

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung (ZP) abgeschlossen. Im Fach Kommunikationswissenschaft wird sie teilweise studienbegleitend durchgeführt. Der Nachweis der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Hauptseminaren im Hauptstudium.

Prüfungsbestandteile

Die Zwischenprüfung setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen: einer mündlichen Prüfung und einer schriftlichen Prüfung. Sie legen zuerst die schriftliche Prüfung und dann die mündliche Prüfung ab.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung ist eine zweistündige Klausur, die Sie im Anschluss an die Vorlesung II schreiben. Wir empfehlen Ihnen, die Prüfung nach dem 2. Fachsemester abzulegen. Die Klausur beinhaltet mehrere Aufgaben zu verschiedenen Themenbereichen aus Vorlesung I und II. Prüfer ist der Dozent der Vorlesung. Die Zwischenprüfungsklausur findet nur einmal im Jahr und zwar ca. zwei Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt. Bei Bedarf gibt es zum Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters eine Nachschreibklausur.

Mündliche Prüfung

Die 20-minütige mündliche Prüfung legen Sie im Anschluss an das Proseminar ab. Wir empfehlen Ihnen, die mündliche Prüfung nach dem 4. Semester zu absolvieren. In der mündlichen Prüfung werden Sie von einem Dozenten geprüft, bei dem Sie einen Leistungsnachweis in einem Proseminar erworben haben.

Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel ca. 2-3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit statt (WS und SS). In Ausnahmefällen können aber auch individuelle Termine vereinbart werden.

Die Prüfung besteht aus Fragen zu einem in Anlehnung an das Proseminar gewählten Thema und den Themen der Vorlesung "Einführung in die Sprach- und Kommunikationswissenschaft I und II". Eine Liste der zugehörigen Basisliteratur können Sie hier herunterladen:

Anmeldung

Bei der schriftlichen Prüfung ist keine Anmeldung erforderlich. Zur mündlichen Zwischenprüfung müssen Sie sich beim Zwischenprüfungsbeauftragten anmelden. Bei der Anmeldung legen Sie bitte alle nach § 16 der Studienordnung verlangten Nachweise für ein ordnungsgemäßes Grundstudium im Fach Kommunikationswissenschaft vor. Sie können sich immer in der Sprechstunde der ZP-Beauftragten anmelden.

Hierbei sind unbedingt folgende Punkte zu beachten:

Unterlagen

Laden Sie bitte das Anmeldeformular herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt zur Anmeldung mit. Das Formular besteht aus dem Antrag zur Zulassung zur Zwischenprüfung und aus der Auflistung der Veranstaltungen, die Sie im Grundstudium besuchen müssen.

Vervollständigen Sie bitte die Auflistung der Grundstudiumsveranstaltungen:

  • Tragen Sie die Titel der Veranstaltungen ein, sofern diese nicht bereits vorgegeben sind (Sie können lange Titel ruhig abkürzen).
  • Unter "Datum" tragen Sie bitte das Datum ein, das auf Ihrem Schein steht. Wenn Sie keinen Schein haben, lassen Sie das Feld einfach leer.
  • Unter "Dozent" tragen Sie bitte den Namen der Dozentin/des Dozenten des Seminars (mit oder ohne Titel) ein.
  • Unter "WS/SS" tragen Sie bitte das Semester ein, in dem die Veranstaltung stattfand.

Ordnen Sie bitte Ihre Leistungs- und Teilnahmenachweise vor der Anmeldung gemäß der Reihenfolge, in der Sie sie in die Anmeldeformulare eingetragen haben.

Scheine

Sie können sich nur dann anmelden, wenn Sie alle nötigen Teilnahme- und Leistungsnachweise zur Anmeldung mitbringen. Es ist definitiv und ausnahmslos nicht möglich, Scheine nachzureichen. Wenn aber schon feststeht, dass Sie eine Leistung erbracht haben, Ihnen aber nur noch kein Schein ausgestellt wurde (Bsp.: Sie haben eine Hausarbeit/Klausur geschrieben, deren genaue Note noch nicht feststeht, die aber mit mindestens "ausreichend" bewertet wird), ist folgendes Vorgehen möglich: Sie bitten Ihren Dozenten, der Zwischenprüfungsbeauftragten eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wird, zu schicken. Eine solche Bestätigung wird als Scheinäquivalent behandelt.

Nicht mit Scheinen nachweisen müssen Sie

  • den Besuch der Vorlesung II und
  • die Veranstaltungen zur Sprachpraxis (Vorlesung und Plenum).

Diese müssen erst zur Magisterprüfung nachgewiesen werden.

Anmeldebestätigung

Nach der Anmeldung erhalten Sie von der ZP-Beauftragten eine Anmeldebescheinigung für die mündliche ZP. Diese Bescheinigung müssen Sie dem Prüfer bei der Prüfung vorlegen.

Bescheinigung

Wenn Sie beide Teilprüfungen bestanden haben, wird eine ZP-Bescheinigung ausgestellt, die Sie beim Sekretariat DPH (R 217) abholen können. Diese Bescheinigung bringen Sie bitte zum Zentralen Prüfungsamt (ZPA). Dort wird – wenn Sie alle Prüfungen in allen Ihren Fächern absolviert haben – das Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.