Grundstudium

Das Grundstudium im Fach Technische Grundlagen des Maschinenbaus lehnt sich an das Vordiplom des Diplomstudiengangs Maschinenbau an und soll Ihnen die erforderlichen allgemeinen Fachgrundlagen, methodischen Vorgehensweisen und Lerntechniken vermitteln, um das anschließende Hauptstudium mit Erfolg zu absolvieren. Das Grundstudium umfasst vier Semester und die folgenden Lehrveranstaltungen:

Studienverlaufsplan

Fach 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. SWS Nachweise
Gesamt SWS 15 9 18 10 52 4FP / 5LN / 2TN
Einführung in den Maschinenbau V2, Ü1       3 TN
Maschinenzeichnen I V1, Ü2       3 LN
Thermodynamik V2, Ü1       3 FP
Lineare Algebra I V2, Ü1       3 LN
Differential- und Integralrechnung I, II V2, Ü1 V2, Ü1     6 FP
Werkstoffkunde I, II   V4, Ü2 V2, Ü2   10 FP
Elektrotechnik     V3, Ü2   5 LN
Fachdidaktik I     V2   2 LN
Einführung in die Programmiertechnik     Ü2   2 TN
Mechanik I, II     V3, Ü2 V3, Ü2 10 FP
Informatik im Maschinenbau I       V2, Ü3 5 LN
Industriepraktikum 6 Wochen

Fachprüfungen

Im Grundstudium belegen Sie die vier Pflichtfächer „Thermodynamik“ (3 SWS), „Differential- und Integralrechnung I, II“ (2x3 SWS), „Werkstoffkunde I, II“ (6+4 SWS) und „Mechanik I, II“ (2x5 SWS). In diesen legen Sie Fachprüfungen der Zwischenprüfung ab.

Leistungsnachweise

In „Elektrotechnik“, „Informatik im Maschinenbau“, „Maschinenzeichnen I“, „Lineare Algebra I“ und „Fachdidaktik der Maschinenbautechnik I“ ist je ein Leistungsnachweis zu erbringen.

Teilnahmenachweise

In den Anwesenheitsübungen „Einführung in den Maschinenbau“ und „Einführung in die Programmiertechnik“ erwerben Sie je einen Teilnahmenachweis.

Praktikum

Im Grundstudium müssen Sie bis zur Zwischenprüfung mindestens 6 Wochen des Praktikums absolviert haben.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.