Praktikum

Zweck des Praktikums

In den Praktika sollen Sie die Erzeugung von Werkstoffen, deren Formgebung und Bearbeitung sowie die Erzeugnisse in ihrem Aufbau und ihrer Wirkungsweise praktisch kennenlernen. Sie sollen zudem Gelegenheit haben, sich mit der Prüfung der fertigen Werkstücke, mit dem Zusammenbau von Maschinen und Apparaten und deren Einbau an Ort und Stelle vertraut zu machen.

Umfang des Praktikums

Bis zur Meldung zur Magister-Arbeit müssen Sie 13 Wochen berufspraktische Tätigkeit nachweisen und anerkannt bekommen haben. Die berufspraktische Tätigkeit teilt sich inhaltlich in die Bereiche "Grundpraktikum" und "Fachpraktikum" auf. Die Tätigkeiten, die diesen Bereichen zugeordnet sind, sind im Ausbildungsplan in den detaillierten Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit aufgeführt.

Mindestens 6 Wochen Praktikum sind vor Beginn des Studiums abzuleisten. Wir empfehlen Ihnen, in diesen sechs Wochen Tätigkeiten aus dem Bereich des Grundpraktikums abzudecken und ggf. weitere Teile des Praktikums bereits vor Beginn des Studiums durchzuführen.

Das Grundpraktikum muss insgesamt mindestens 10 der 13 Wochen berufspraktische Tätigkeit umfassen, mindestens 6 Wochen Grundpraktikum müssen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung abgeleistet worden sein.

Die verbleibenden drei Wochen können frei aus dem Katalog der Fachpraktika gewählt werden.

Die Ausbildungszeit in einem Betrieb sollte jeweils mindestens 3 Wochen betragen.

Anerkennung des Praktikums

Über die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit entscheidet das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen.

Zur Immatrikulation ist lediglich eine Praktikumsbescheinigung (und kein Bericht) über das Vorpraktikum vorzulegen. Bis zum Ende des ersten Semesters sind die vollständigen Praktikumsunterlagen (Bescheinigung und Bericht) unaufgefordert zur Prüfung im Praktikantenamt einzureichen.

Für die Anerkennung des vollständigen Praktikums müssen Sie den Arbeitsbericht und die Praktikumsbescheinigung einreichen und einen Vortrag über die praktische Ausbildung halten.

Arbeitsbericht

Inhalt des Arbeitsberichtes, der die jeweiligen Ausbildungsabschnitte beschreibt, sind die bei der Arbeit als Praktikant von Ihnen gesammelten Erfahrungen: Bearbeitungsbeispiele, Probleme bei der Herstellung von Erzeugnissen, Mängel an Maschinen, Auswirkungen der Maschinen auf Mensch und Umwelt etc. Der Umfang des Arbeitsberichts sollte pro Woche ca. 2 DIN A4-Seiten (Skizzen und Text) umfassen. Alle Berichte sind vom Ausbilder im Betrieb abzuzeichnen.

Praktikumsbescheinigung

Die Praktikumsbescheinigung erhalten Sie vom Ausbildungsbetrieb. Sie muss die Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen und die Anzahl der Fehltage infolge von Krankheit und Urlaub enthalten. Die Praktikumsbescheinigung muss von der Firma ausgestellt sein, in der das Praktikum durchgeführt wurde. Bescheinigungen von Personalvermittlungen können nicht anerkannt werden.

Vortrag

Sie berichten in Form eines Vortrages über das von Ihnen abgeleistete Praktikum im Institut des betreuenden Tutors, der Ihnen vom Praktikantenamt zugeordnet wird. Tutoren sind alle Universitätsprofessoren der Fakultät für Maschinenwesen. Form und Dauer des Vortrages stimmen Sie mit Ihrem Tutor ab, der Ihnen auch eine Bescheinigung über den Vortrag für das Praktikantenamt ausstellt.

Detaillierte Richtlinien

Detailliertere Informationen, darunter den exakten Ausbildungsplan mit den abzuleistenden Tätigkeiten im Grundpraktikum und im Fachpraktikum, und genaue Regelungen zur Anerkennung finden Sie in den "Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit":

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.