Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen

Anmeldung Zwischenprüfung (ZP) Kommunikationswissenschaft

Bei der schriftlichen Prüfung ist keine Anmeldung erforderlich. Zur mündlichen Zwischenprüfung müssen Sie sich beim Zwischenprüfungsbeauftragten anmelden: Was Sie bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung im Fach Kommunikationswissenschaft beachten müssen

Anmeldung Fachprüfungen der Zwischenprüfung in den technischen Fächern

Sie müssen sich für alle (Teil-)Prüfungen beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) anmelden. Die Anmeldung kann persönlich oder elektronisch über CAMPUS-Office/ das virtuelle ZPA erfolgen. Sie findet in der Regel ab der 8. Semesterwoche statt. Für Scheinklausuren melden Sie sich in der Regel direkt in der Veranstaltung beim Dozenten an.

Die genauen Anmeldetermine und -fristen werden durch Aushang oder Eintrag in CAMPUS-Office und auf der Website des ZPA bekannt gegeben. Die Uhrzeiten für die persönliche Anmeldung können den Aushängen im ZPA entnommen werden.

Anmeldung Magisterprüfung (MP) Kommunikationswissenschaft

Anmeldung am ISK

Sie müssen sich zu den Abschlussprüfungen (mündliche und schriftliche Prüfungen, Magister-Arbeit) im Fach Kommunikationswissenschaft zunächst am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft anmelden. Die Anmeldung erfolgt einmal im Semester an einem zentralen Termin für den jeweils nächsten Prüfungszeitraum (Prüfungszeitraum Sommersemester: März bis August; Prüfungszeitraum Wintersemester: September bis Februar).

Zu diesem Termin muss das entsprechende Anmeldeformular ausgefüllt sowie ein Beleg über bisher erbrachte Studienleistungen – Scheine (in Kopie), Nachweis über das ordnungsgemäße Studium – mitgebracht werden.

Teil der Anmeldung sind Angaben zu Prüfer- und Themenwünschen. Die im Anmeldebogen angegebenen Prüfer- bzw. Themenwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, gegebenenfalls werden jedoch Prüfungskandidaten anderen Prüfern zugewiesen. Nach der Anmeldung werden Sie zeitnah über das Ergebnis des Verteilungsverfahrens informiert. Anhand der Anmeldungen treffen Sie mit Ihrem Prüfer verbindliche Prüfungsabsprachen (Termine der mündlichen und schriftlichen Prüfung und/oder der Anmeldung der Abschlussarbeit, Themen). Wenn Sie von den Prüfungsvereinbarungen zurücktreten, müssen Sie damit rechnen, auf den nächsten Anmeldetermin verwiesen zu werden.

Anmeldung beim ZPA

Sie müssen alle Bestandteile der Magisterprüfung beim Zentralen Prüfungsamt anmelden. Bitte melden Sie sich ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung an. Die Anmeldung der mündlichen Magisterprüfung muss spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin erfolgt sein. Die Magister-Arbeit melden Sie an, sobald Sie von Ihrem Prüfer die Freigabe für Ihr Thema erhalten haben.

Anmeldung Fachprüfungen der Magisterprüfung in den technischen Fächern

Sie müssen sich zu den Fachprüfungen der Magisterprüfung beim ZPA persönlich anmelden. Es gibt es einen festen Anmeldetermin, der in der Regel in der 8./9. Semesterwoche liegt. Im Wintersemester 08/09 ist die Anmeldung am 1. und 2. Dezember möglich. Die Uhrzeiten für die persönliche Anmeldung können den Aushängen im ZPA entnommen werden.

Abmeldung, Rücktritt und Versäumnis von Prüfungen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von (Fach-)Prüfungen abmelden.

Wenn Sie zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder wenn Sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten, gilt Ihre Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.