Bei erfolgreichem Abschluss des Magisterstudiums verleiht Ihnen die Philosophische Fakultät der RWTH Aachen den akademischen Grad einer Magistra Artium (weiblich) bzw. eines Magister Artium (männlich), abgekürzt „M.A.".
Zeugnis und Magisterurkunde
Innerhalb von vier Wochen nach Studienabschluss werden Ihnen vom Zentralen Prüfungsamt (ZPA) ein Zeugnis und eine Magisterurkunde ausgestellt, auf Wunsch auch in englischer Sprache.
Zeugnis
Das Zeugnis führt die Fachnoten, das Thema sowie die Note der Magister-Arbeit und die Gesamtnote auf.
Magisterurkunde
Die Magisterurkunde beurkundet die Verleihung des Abschlussgrades „Magistra Artium" bzw. „Magister Artium", abgekürzt „M.A.". Sie ist vom Dekan der Fakultät und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit dem Siegel der Fakultät versehen.
Einsicht in die Prüfungsakten
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird Ihnen auf Antrag Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt. Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen.
Abschlussfeier
Das Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft lädt Sie und Ihre Angehörigen zu einer Abschlussfeier ein. Bitte hinterlassen Sie Ihre Adresse bei unserem Alumnibeauftragten.
Weiterbildung und Promotion
Nach Abschluss des Studiums können Sie in Form von Aufbau- und Zusatzstudiengängen weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen erwerben, sofern Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Studienberatung.
Nach Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit einer Promotion. Einzelheiten sind der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät zu entnehmen.