Prüfungsformen

Schriftliche Prüfungsformen

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in Form von Klausuren oder Hausarbeiten erbracht.

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden von einem Prüfenden bewertet. Handelt es sich bei der Klausur um die zweite Wiederholungsprüfung, wird die Klausur von zwei Prüfenden bewertet. Sie können nach Bekanntgabe der Noten in die korrigierte Klausur bzw. Hausarbeit Einsicht nehmen.

Klausuren

In den Klausuren sollen Sie nachweisen, dass Sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln ein Problem mit den geläufigen Methoden des Faches erkennen und Wege zu einer Lösung finden können.

Hausarbeit

In der Hausarbeit sollen Sie nachweisen, dass Sie selbständig und unter Heranziehen der einschlägigen Hilfsmittel Probleme des Faches schriftlich bearbeiten und angemessen darstellen kann. Bei der Hausarbeit soll es sich um eine feststellbare individuelle Leistung handeln, deren Anforderungen mindestens denen einer Klausur entsprechen. Die Bearbeitungszeit der Hausarbeit beträgt zwei Monate; eine Verlängerung um einen Monat ist auf Antrag möglich. Der Umfang einer Hausarbeit liegt in der Regel zwischen 15 und 30 Seiten. Er sollte 40 Seiten nicht überschreiten.

Studienarbeit

Magister-Arbeit

Mündliche Prüfungsformen

In den mündlichen Prüfungen sollen Sie nachweisen, dass Sie über breites Grundlagenwissen verfügen, die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können. Für die mündlichen Prüfungen können Sie in der Regel Gebiete benennen, in denen Sie sich besonders gut vorbereitet haben.

Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfenden in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden als Einzelprüfungen abgelegt. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die mündliche Prüfung bekanntgegeben.