Benotungsmaßstab für Prüfungsleistungen
Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden festgesetzt. Für die Bewertung werden folgende Noten verwendet:
Note | Prüfungsleistung |
---|---|
1 = sehr gut | eine hervorragende Leistung |
2 = gut | eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt |
3 = befriedigend | eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
4 = ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt |
5 = nicht ausreichend | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Im Fach Grundlagen der Informatik kann auch die Note 4,7 vergeben werden.
Bildung der Fachnoten
Bei der Bildung der Fachnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Fachnote lautet bei einem Durchschnitt
Notenmittel | Note |
---|---|
bis 1,5 | sehr gut |
über 1,6 bis 2,5 | gut |
über 2,6 bis 3,5 | befriedigend |
über 3,6 bis 4,0 | ausreichend |
über 4,0 | nicht ausreichend |
Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die Noten jeder einzelnen ihr zugeordneten Prüfung mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. im Fach Grundlagen der Informatik mindestens 4,7 ist.
Bildung der Gesamtnoten
Bei der Bildung der Gesamtnote der Zwischenprüfung und der Gesamtnote der Magisterprüfung wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung bzw. der Magisterprüfung lautet bei einem Durchschnitt
Notenmittel | Note |
---|---|
bis 1,5 | sehr gut |
über 1,6 bis 2,5 | gut |
über 2,6 bis 3,5 | befriedigend |
über 3,6 bis 4,0 | ausreichend |
Gesamtnote der Zwischenprüfung
Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachnoten mindestens „ausreichend" (bis 4,0) sind.
Gesamtnote der Magisterprüfung
Die Gesamtnote der Magisterprüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Magister-Arbeit gebildet, wobei die Note der Magister-Arbeit und die Fachnote im Hauptfach zweifach gewertet werden. Die Fachnote des zweiten Hauptfaches wird ebenfalls zweifach gewertet. (Im Magisterstudiengang Technik-Kommunikation sind beide Studienfächer Hauptfächer.)
Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn alle Fachprüfungen und die Magister-Arbeit mit mindestens „ausreichend" (4,0) bewertet wurden.
Anstelle der Gesamtnote „sehr gut" wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung" erteilt, wenn die Magister-Arbeit mit 1,0 bewertet ist und die Bewertung der Fächer mit Ausnahme höchstens eines Faches mit der Note 1,3 ebenfalls 1,0 lautet.