Benotung

Benotungsmaßstab für Prüfungsleistungen

Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden festgesetzt. Für die Bewertung werden folgende Noten verwendet:

Note Prüfungsleistung
1 = sehr guteine hervorragende Leistung
2 = guteine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigendeine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichendeine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichendeine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Im Fach Grundlagen der Informatik kann auch die Note 4,7 vergeben werden.

Bildung der Fachnoten

Bei der Bildung der Fachnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Fachnote lautet bei einem Durchschnitt

Notenmittel Note
bis 1,5sehr gut
über 1,6 bis 2,5gut
über 2,6 bis 3,5befriedigend
über 3,6 bis 4,0ausreichend
über 4,0nicht ausreichend

Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die Noten jeder einzelnen ihr zugeordneten Prüfung mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. im Fach Grundlagen der Informatik mindestens 4,7 ist.

Bildung der Gesamtnoten

Bei der Bildung der Gesamtnote der Zwischenprüfung und der Gesamtnote der Magisterprüfung wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung bzw. der Magisterprüfung lautet bei einem Durchschnitt

Notenmittel Note
bis 1,5sehr gut
über 1,6 bis 2,5gut
über 2,6 bis 3,5befriedigend
über 3,6 bis 4,0ausreichend

Gesamtnote der Zwischenprüfung

Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachnoten mindestens „ausreichend" (bis 4,0) sind.

Gesamtnote der Magisterprüfung

Die Gesamtnote der Magisterprüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Magister-Arbeit gebildet, wobei die Note der Magister-Arbeit und die Fachnote im Hauptfach zweifach gewertet werden. Die Fachnote des zweiten Hauptfaches wird ebenfalls zweifach gewertet. (Im Magisterstudiengang Technik-Kommunikation sind beide Studienfächer Hauptfächer.)

Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn alle Fachprüfungen und die Magister-Arbeit mit mindestens „ausreichend" (4,0) bewertet wurden.

Anstelle der Gesamtnote „sehr gut" wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung" erteilt, wenn die Magister-Arbeit mit 1,0 bewertet ist und die Bewertung der Fächer mit Ausnahme höchstens eines Faches mit der Note 1,3 ebenfalls 1,0 lautet.