Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudium

Hochschulreife

Zum Bachelorstudium wird zugelassen,

  • wer über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • die einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
  • über ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder
  • über vergleichbare Schulabschlüsse im Ausland verfügt.

Berufliche Qualifizierung

Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte haben laut Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8.3.2010 einen prüfungsfreien Zugang zu den Studiengängen aller Hochschulen.

Weiterhin haben beruflich Qualifizierte mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf einen prüfungsfreien Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen.

Die entsprechende Bewerbung richten Sie direkt an die RWTH Aachen.

Zum Studium wird auch zugelassen, wer die Hochschulreife nicht nachweisen kann, aber die Zulassungsvorraussetzungen zur Zugangsprüfung erfüllt, diese bestanden hat und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewerben Sie sich dann um einen Studienplatz an der RWTH Aachen.

SelfAssessment

Bei der Einschreibung müssen Sie die Teilnahme an zwei SelfAssessments nachweisen. Neben dem SelfAssessment im Bereich Geistes-, Sprach- und Kommunikationswissenschaften ist die Teilnahme an einem SelfAssesments Ihres jewiligen technischen Bereichs verpflichtend. Als Nachweis erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist. Ihr Recht auf Einschreibung ist unabhängig von den erzielten Ergebnissen, lediglich die Teilnahme an den SelfAssessments ist obligatorisch.

Vorpraktikum im Fach Maschinenbau

Für das 2. Fach Grundlagen des Maschinenbaus ist der Nachweis einer ersten berufspraktischen Tätigkeit im Umfang von sechs Wochen zu erbringen (Vorpraktikum) (vgl. Anlage 3 der Bachelorprüfungsordnung). Die berufspraktische Tätigkeit ist zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachzuweisen.

Deutschkenntnisse

Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache mit dem TestDaF (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen) oder der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveaustufe 2 oder 3) oder einem äquivalenten Zertifikat nachweisen.