Zugangsprüfung für den Bachelorstudiengang

Die Zugangsprüfung zum Bachelorstudium ist ausschließlich für Studieninteressierte relevant, die die Hochschulreife (z.B. Abitur) nicht nachweisen können. Diese dürfen das Bachelorstudium aufnehmen, wenn sie die Zugangsprüfung bestanden haben und zudem die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zulassung zur Zugangsprüfung

Das Zulassungsverfahren zur Zugangsprüfung richtet sich nach der Ordnung für den Zugang von beruflich qualifizierten Bewerbern zum Studium an der RWTH Aachen (Zugangsordnung – ZuO) in der jeweils geltenden Fassung.

Umfang der Zugangsprüfung

Die Prüfung umfasst die Fächer Mathematik, Physik und Deutsch. Die Prüfung wird in Form einer gemeinsamen schriftlichen Prüfung für alle drei Fächer mit einer Gesamtdauer von vier Zeitstunden durchgeführt.

Die Prüfungen sollen dem Niveau der gymnasialen Oberstufe entsprechen, da Kenntnisse auf diesem Niveau als Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium gesehen werden.

Wiederholung der Zugangsprüfung

Die Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen ist zulässig, bedarf jedoch einer erneuten Prüfungsanmeldung im darauf folgenden Verfahren.

Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt

Der Bewerber kann sich bis zum jeweiligen Prüfungstermin von der Prüfung abmelden. Die Abmeldung muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden.

Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der Bewerber zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.

Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Fakultätsprüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Zeugnis und Benachrichtigung

Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das die Einzelnoten und die Gesamtnote enthält und die Berechtigung zum Studium des jeweiligen Studiengangs ausweist. Das Zeugnis ist von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

Ist die Zugangsprüfung nicht bestanden, benachrichtigt der Prüfungsausschuss den Studienbewerber darüber unverzüglich schriftlich.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Studierendensekretariat der RWTH Aachen mitgeteilt.

Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester an der prüfenden Hochschule. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewerben Sie sich dann um einen Studienplatz an der RWTH Aachen. Erforderliche Einschreibungsvoraussetzungen, zum Beispiel das erforderliche Vorpraktikum im Studiengang Technik-Kommunikation/ Grdl. Maschinenbau bleiben vom Bestehen der Zugangsprüfung unberührt.

Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben. Beim zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Technik-Kommunikation ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz über die RWTH Aachen erforderlich.

Weiter auf Ihrem Weg zum Studium

Die Bewerbung für eine Zugangsprüfung oder für den Zugang zu einem Hochschulstudium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder auf Grund einer dem angestrebten Studium fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ist unter Angabe des Studiengangs schriftlich an die RWTH Aachen zu richten. Die erforderlichen Nachweise und eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Ausbildung und der Berufstätigkeit sind auf Verlangen der RWTH Aachen beizufügen.

Bewerberinnen und Bewerber nehmen in der Regel an einem von der Hochschule angebotenen Beratungsgespräch teil. Hierdurch soll ermittelt werden, ob erforderliches fachliches oder methodisches Vorwissen fehlt. Das Beratungsgespräch soll auch über Möglichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studienerfolgsprognose informieren.