Zulassungsvoraussetzungen Masterstudium

Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Technik-Kommunikation ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss im Studiengang Technik-Kommunikation, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird.

Diese Voraussetzung ist bei einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Technik-Kommunikation an der RWTH Aachen erfüllt.

Bei Studienbewerbern, die einen anderen ersten Hochschulabschluss haben, muss einzeln geprüft werden, ob die fachliche Vorbildung gegeben ist. Externe Bewerbungen für den Masterstudiengang müssen bis zum 15. Juli im Studierendensekretariat eingereicht werden.

Mit fachlicher Vorbildung ist gemeint, dass ein Studienbewerber in den nachfolgend aufgeführten Bereichen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Technik-Kommunikation erforderlichen Kenntnisse verfügt und diese in dem unten ausgeschriebenen Umfang nachweisen kann.

Fach Kommunikationswissenschaft (insg. 57 CP)

  • Grundlagen der Sprach- und Kommunikationswissenschaft: 14 CP
  • Grundlagen der mündlichen und schriftlichen Kommunikation: 26 CP
  • Methoden der Sprach- und Kommunikationswissenschaft: 9 CP
  • Grundlagen der kognitiven Psychologie: 8 CP

Fach Grundlagen der Informatik (insg. 57 CP)

  • Theoretische Informatik: Diskrete Strukturen, Formale Systeme, Automatentheorie: 12 CP
  • Praktische Informatik: Programmierung, Datenstrukturen und Algorithmen, Softwaretechnik: 17 CP
  • Technische Informatik: Elektrotechnische Grundlagen, Rechnerstrukturen, Betriebssysteme, Systemsoftware: 12 CP
  • Mathematik: Analysis, Lineare Algebra, Stochastik oder Logik: 16 CP

Fach Grundlagen des Maschinenbaus (insg. 61 CP)

  • Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: 33 CP
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen: 16 CP
  • Systemwissenschaftliche Grundlagen: 9 CP
  • Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen: 3 CP

Fach Grundlagen der Werkstofftechnik (insg. 79 CP)

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen: 20 CP
  • Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: 8 CP
  • Grundlagen der Werkstofftechnik: 18 CP
  • Grundlagen der Prozesstechnik: 25 CP
  • Betriebspraktische Erfahrung: 8 CP

Fach Grundlagen der Elektrotechnik (insg. 68 CP)

  • Mathematische Grundlagen: 20 CP
  • Theoretische Grundlagen der Elektrotechnik: 30 CP
  • Grundlagen der Informatik: 10 CP
  • Vertiefungsfächer Elektrotechnik: 8 CP

Der Fakultätsprüfungsausschuss kann eine Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kenntnisse bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen.

Deutschkenntnisse

Studienbewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben bzw., die einen erfolgreichen Abschluss eines deutschsprachigen ersten Hochschulabschlusses haben, für den der Nachweis nicht Voraussetzung war, müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache mit dem TestDaF (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen) oder der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveaustufe 2 oder 3) oder einem äquivalenten Zertifikat nachweisen.

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