Magisterprüfung

Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Die Magisterprüfung wird studienbegleitend durch zwei schriftliche Teilprüfungen im Kernbereich Informatik und einer mündlichen Fachprüfung im Spezialisierungsbereich abgelegt. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Erwerb der in den Magister- und Prüfungsordnungen spezifizierten vier Leistungsnachweise. .

Fachprüfung im Kernbereich Informatik

Die Fachprüfung im Kernbereich Informatik besteht aus zwei Teilprüfungen (je 60-bis 90-minütige Klausur) in zwei der drei Veranstaltungen „Einführung in die Softwaretechnik“, „Einführung in Datenbanken“ und „Sichere verteilte Systeme“ (ehemals „Datenkommunikation“).

Die Dauer der Klausur wird zu Beginn des Semesters vom Dozenten in der Vorlesung und im Internet bekanntgegeben.

Fachprüfung im Spezialisierungsbereich Informatik

Im Spezialisierungsbereich wird eine maximal 45-minütige mündliche Prüfung über die Inhalte der besuchten Veranstaltungen durchgeführt.

Anmeldung zur Magisterprüfung

Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt bei dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA) im letzten Drittel der Vorlesungszeit.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.