Zwischenprüfung

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Im Fach Grundlagen der Informatik wird die Zwischenprüfung während des Grundstudiums studienbegleitend abgelegt.

Sie müssen die in der Magisterprüfungsordnung vorgegebenen Leistungsnachweise, Teilprüfungen und Fachprüfungen mit mindestens 4.0 bestehen. Die Zwischenprüfung wird mit Erbringung der letzten notwendigen Prüfungsleistung abgeschlossen.

Fachprüfungen

Nachzuweisen sind die Fachprüfungen in den drei Fächern Informatik I, Informatik II und Mathematik. Diese sind in Teilprüfungen aufgeteilt:

  • Im Fach Informatik I aus vier 90minütigen Klausuren über die Inhalte der Vorlesungen „Programmierung“, „Einführung in die Informatik“, „Algorithmen und Datenstrukturen“ sowie „Grundzüge der Softwareentwicklung“.
  • Im Fach Informatik II aus je einer zweistündigen Klausur über die Inhalte der Vorlesung "Technische Informatik" und über die Inhalte der Vorlesung "Betriebssysteme und Systemsoftware".
  • Im Fach Mathematik aus vier jeweils 90minütigen Klausuren über die Inhalte der Vorlesungen "Algebra I", "Algebra II" und "Differential- und Integralrechnung I" sowie "Differential- und Integralrechnung II".

Leistungsnachweise

Zudem müssen Sie Leistungsnachweise (LN) erwerben. Diese fließen nicht in Ihre Zwischenprüfungsnote ein:

  • 2 LN nach Wahl in Informatik I, die sie in Übungen zu zwei der vier Vorlesungen „Programmierung“, „Einführung in die Informatik“, „Algorithmen und Datenstrukturen“ und „Grundzüge der Softwareentwicklung“ erwerben;
  • 1 LN aus einem Proseminar;
  • 1 LN im Wahlpflichtbereich Mathematik, bestehend aus einer der Vorlesungen aus Diskrete Strukturen, Mathematische Logik sowie Stochastik.

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt bei dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA) oder online über das Campus-System im letzten Drittel der Vorlesungszeit.

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Magisterprüfungs- und Studien­ordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Studien­ordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.