Häufige Fragen von Studieninteressierten


Studienbeginner

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Zum Bachelorstudium wird zugelassen, wer über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife verfügt. Anerkannt wird auch ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder vergleichbare Schulabschlüsse im Ausland. Wer die Hochschulreife nicht nachweisen kann, kann eine Zugangsprüfung absolvieren. Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.
Ist der Studiengang durch einen NC zulassungsbeschränkt?
Nein; der Bachelorstudiengang Technik-Kommunikation ist zurzeit zulassungsfrei.
Wie und wo schreibe ich mich für den Studiengang ein?
Wenn Sie alle formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich im Studierendensekretariat der RWTH Aachen oder postalisch für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang einschreiben.
Wann kann das Studium begonnen werden?
Das Studium kann aus organisatorischen Gründen nur in einem Wintersemester aufgenommen werden. Der Bachelorstudiengang wird seit dem Wintersemester 2008/2009, der Masterstudiengang seit dem Wintersemester 2010/2011 angeboten.
Sind meine Mathematikkenntnisse ausreichend?
Ob ihre Mathematikkenntnisse für das Studium ausreichend sind, können Sie selbst mit dem Self-Assessment der RWTH Aachen überprüfen. Vor Studienbeginn werden außerdem Vorkurse im Fach Mathematik angeboten, um die Studienbeginner auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen.
Ich habe kein Vorpraktikum Maschinenbau, kann ich mich trotzdem einschreiben?
Wenn Sie kein Vorpraktikum gemacht haben, sollten Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheides eine E-Mail an das Praktikantenamt schreiben. In dieser E-Mail begründen Sie, warum Sie kein Vorpraktikum gemacht haben. Außerdem fügen Sie Nachweise (z.B. Absagen von verschiedenen Firmen, Bestätigungen über Auslandsaufenthalte o.ä.) sowie den Zulassungsbescheid eingescannt bei. Die E-Mail sollte auch Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und den Studiengang enthalten, für den Sie eine Zulassung erhalten haben. Sie erhalten dann nach erfolgter Prüfung der Unterlagen per Mail (zeitnah) und per Post eine Bescheinigung, mit der Sie sich ohne Vorpraktikum einschreiben können.
Muss ich vor der Einführungsveranstaltung etwas erledigen?
Sobald Sie eingeschrieben sind, müssen Sie vor der Einführungsveranstaltung noch keine Anmeldungen vornehmen, da Sie hierzu weitere Informationen während Ihrer ersten Tage an der RWTH bekommen.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt von Absolventen des Studiengangs?
Pauschal kann man die Frage nach Einstiegsgehältern nicht beantworten, da diese sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren zusammensetzen. Je nach Fachrichtung, Einstiegsart, Branche, Ort und Größe des Unternehmens liegen zwischen den Einstiegsgehältern deutliche Unterschiede.

Studiengangwechsel

Welche Leistungen aus meinem anderen Studiengang werden anerkannt?
Bei einem Wechsel werden positive und negative Leistungen anerkannt, sofern Äquivalenz der Fächer vorliegt. Hierzu muss ein Antrag beim Fakultätsprüfungsausschuss gestellt werden.
Werden Fehlleistungen beim Wechsel übernommen?
Ja; bei einem Wechsel werden positive und negative Leistungen ihres vorherigen Studiengangs angerechnet.
Wo kann ich meine bestehenden Studienleistungen anerkennen lassen?
Darüber, ob und in welchem Umfang bestehende Studienleistungen übernommen werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss. Zur vorherigen Beratung empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Fachstudienberater zu kontaktieren.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dazu, eindeutig sicherzustellen, dass Sie bei einem Fachwechsel bzw. einer Wiedereinschreibung nach Studienunterbrechung den Prüfungsanspruch im entsprechenden Studiengang besitzen. Ohne sie ist eine Wiedereinschreibung/eine Änderung der Einschreibung nicht mehr möglich. Weitere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite der RWTH.
Kann ich einen Master im Fach Technik-Kommunikation machen?
Die RWTH Aachen bietet den Master-Studiengang Technik-Kommunikation als konsekutiven Studiengang für Bachelorabsolventen an. Bei Studienbewerbern, die einen anderen ersten Hochschulabschluss haben, muss einzeln geprüft werden, ob die fachliche Vorbildung gegeben ist. Detaillierte Informationen und Ansprechpartner finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium.
Kann ich mich für den Studiengang TK als 2. Studiengang einschreiben?
Es ist möglich, Technik-Kommunikation als zweiten Studiengang zu belegen, allerdings darf bei einem Parallelstudium nur einer der Studiengänge eine NC-Beschränkung haben. Auf Technik-Kommunikation gibt es derzeit keine NC-Beschränkung. Zudem benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fakultätsprüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät.

Antwort nicht gefunden?

Keine Sorge! Unsere Fachstudienberater sind auch für detailliertere Fragen zum Studium an der RWTH für Sie da. Oder kommen Sie doch einfach persönlich vobei, zum Beispiel zum Dies Academicus!