Bis zum Abschluss der Magisterprüfung müssen Sie im Fach Grundlagen der Georessourcen und Materialtechnik 12 Wochen berufspraktische Tätigkeit nachweisen.
Bei der Beschaffung einer Praktikumsstelle müssen Sie Eigeniniative zeigen. Die Fachstudienberatung ist nicht für die Vermittlung von Praktikumsstellen zuständig. Wir empfehlen Ihnen eine direkte Bewerbung bei den Unternehmen.
In Zweifelsfällen sollten Sie vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung über die Eignung des ausgewählten Unternehmens vom Fachstudienberater einholen – vor allem bei Unternehmen im Ausland.
Aufbau des Praktikums
Das Praktikum beinhaltet die Tätigkeit in branchenspezifischen Unternehmen. Als solche werden Unternehmen des Bergbaus, der Metallurgie und Werkstofftechnik, der Abfallentsorgung und deren Zulieferer verstanden.
Der Umfang beträgt 60 Arbeitstage. Davon dürfen Sie bis zu 30 Arbeitstage handwerklich ableisten. 30 Arbeitstage müssen Sie im Planungs- und Dokumentationsbereich nachweisen.
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse versuchen, einen umfassenden Überblick über die Arbeitsbereiche des jeweiligen Unternehmens zu erlangen.
Als unterstützende Maßnahme müssen Sie ein Berichtsheft mit Tätigkeitsbeschreibungen führen, die am Ende eines Praktikums von einer oder einem Verantwortlichen des Arbeitgebers abgezeichnet werden. Je Woche sollte der Bericht einen Umfang von ungefähr zwei DIN A 4 Seiten aufweisen.
Anerkennung
Für die Anerkennung des Praktikums ist der Fachstudienberater für das Fach Grundlagen der Georessourcen und Materialtechnik zuständig. Als Nachweise der berufspraktischen Tätigkeit müssen Sie neben dem Berichtsheft Bescheinigungen des Unternehmens vorlegen, aus denen Dauer und Art der berufspraktischen Tätigkeit hervorgehen.
Regelungen für Sonderfälle
Personen, die aus einem anderen Studiengang überwechseln, kann ein für den anderen Studiengang bereits abgeleistetes Praktikum ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit dieses Praktikum inhaltlich mit der Zielsetzung des Praktikums im Fach Grundlagen der Georessourcen und Materialtechnik vereinbar ist.
Die Anerkennung von Teilen des Praktikums aus einer Wehr- oder Zivildienstzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Tätigkeiten als studentische Hilfskraft können, sofern sie fachspezifisch sind, in einem Umfang von bis zu 20 Arbeitstagen (4 Wochen) angerechnet werden.
Studierende mit einer abgeschlossenen fachspezifischen Berufsausbildung können auf Antrag vollständig oder teilweise vom Praktikum befreit werden.