Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Wiederholung von (Teil-)Prüfungen

(Teil-)Prüfungen, die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind, können Sie zweimal wiederholen. Der Prüfer bietet hierfür zwei Wiederholungstermine pro Prüfung an, davon mindestens einen vor Beginn des nachfolgenden Semesters. Wenn Sie dreimal keine ausreichende Leistung erbringen, können Sie das Studium im betreffenden Fach nicht fortsetzen.

Bezüglich der Wiederholung gibt es bei den technischen Fächern einige Besonderheiten:

Grundlagen des Maschinenbaus

Zu jedem Modul der Pflicht- und Wahlpflichtbereiche des natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereichs sowie des Integrationsbereichs wird im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen (erster Prüfungstermin) und im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des folgenden Semesters (zweiter Prüfungstermin) jeweils eine Prüfung angeboten. Beginn und Ende der Prüfungszeiträume werden per Aushang bekannt gegeben.

Grundlagen der Werkstofftechnik

In den Basis- und Aufbaumodulen wird im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen (erster Prüfungstermin) und im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des folgenden Semesters (zweiter Prüfungstermin) jeweils mindestens eine Prüfung angeboten. Beginn und Ende der Prüfungszeiträume werden per Aushang bekannt gegeben.

Grundlagen der Informatik und Grundlagen der Elektrotechnik

Wahlpflichtmodule können nur einmal wiederholt werden. Wird die Wiederholungsprüfung in einem Wahlpflichtfach nicht bestanden, kann das Wahlpflichtfach gewechselt werden.

Wiederholung von Hausarbeiten

Falls eine Hausarbeit mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet wird, können Sie ein neues Thema bearbeiten. Für die Bearbeitung eines neuen Themas haben Sie sechs Wochen Zeit. Der Dozent bewertet diesen zweiten Versuch innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen. Im Fall eines notwendigen dritten Versuchs erfolgt eine analoge Regelung.

Wiederholung der Bachelor-Arbeit