Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Verfassen der Bachelor-Arbeit

Thema

Die Bachelor-Arbeit wird berufsfeldbezogen im 1. Fach Kommunikationswissenschaft geschrieben. Auf Wunsch können Sie eine interdisziplinäre, fächerverbindende Bachelor-Arbeit anfertigen.

Bearbeitungszeit und Abgabe

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 10 Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind so begrenzt, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann.

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb einer Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Bei Krankheit können Sie eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bachelor-Arbeit um die Krankheitszeit beantragen. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Die Bachelor-Arbeit ist fristgemäß beim Zentralen Prüfungsamt in zweifacher Ausfertigung (maschinenschriftlich, gebunden und paginiert) einzureichen.Ansprechpartner beim Zentralen Prüfungsamt istHerr Reiss.

Wird die Bachelor-Arbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

Formalia

Umfang und Aufbau

Die Bachelor-Arbeit soll einen Umfang von 75.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (30 Seiten) nicht überschreiten. Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten.

Quellenkennzeichnung

Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen Sie in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich machen.

Schriftliche Versicherung

Sie müssen der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu fügen, mit der Sie bestätigen, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben. Die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.

Sprache

Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Sie können beim Prüfungsausschuss beantragen, die Arbeit in einer anderen als der deutschen Sprache abfassen zu dürfen.

Wiederholung

Die Bachelor-Arbeit können Sie bei nicht ausreichender Leistung einmal wiederholen. In diesem Fall wird Ihnen ein neues Thema gestellt. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Eine Rückgabe des Themas der Arbeit innerhalb der ersten Woche ist bei dieser Wiederholung nur noch zulässig, wenn Sie bei der Anfertigung der ersten Bachelor-Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben.

Wird die Bachelor-Arbeit auch im Wiederholungsversuch mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.

Weiterlesen