Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Prüfungsformen

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder Protokollen erbracht. Schriftliche Prüfungsleistungen werden von einem Prüfenden bewertet. Handelt es sich um die zweite Wiederholungsprüfung, so wird die Arbeit von zwei Prüfenden bewertet. Nach Bekanntgabe der Noten kann in die korrigierte Klausur, Hausarbeit oder das korrigierte Protokoll Einsicht genommen werden.

Klausuren

In den Klausuren sollen Sie nachweisen, dass Sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln ein Problem mit den geläufigen Methoden des Faches erkennen und Wege zu einer Lösung finden können. Die Dauer von Klausuren regeln die fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2 der BPO). Die Dauer von Klausuren im Fach Grundlagen der Informatik ist in § 18 der Bachelorprüfungsordnung festgelegt. Sie beträgt in der Regel 120 Minuten. Klausuren können auch in elektronischer Form durch einen Test am Computer abgenommen werden.

Hausarbeiten

In der Hausarbeit sollen Sie nachweisen, dass sie selbständig und unter Heranziehen der einschlägigen Hilfsmittel Probleme des Faches schriftlich bearbeiten und angemessen darstellen können. Hausarbeiten werden alleine verfasst.

Zeitplan für das Verfassen von Hausarbeiten

Zeitplan: Verfassen, Abgabe und Bewertung von Hausarbeiten

Die Hausarbeitsthemen (bzw. Themengebiete) werden in der zweiten Vorlesungswoche vergeben. Der letzte mögliche Abgabetermin ist drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Die Bewertung der Arbeiten durch den Dozenten erfolgt bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Hausarbeiten haben in der Regel einen Umfang von 12 bis 15 Seiten.

Protokoll

Das Protokoll ist eine Prüfungsleistung, die in der selbständigen, schriftlichen Dokumentation der Lerninhalte einer Lehrveranstaltung besteht.

Mündliche Prüfungen

In den mündlichen Prüfungen sollen Sie nachweisen, dass Sie über breites Grundlagenwissen verfügen, die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können. Die Dauer einer mündlichen Prüfung wird in den fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2 BPO) festgelegt. Im Fach Grundlagen der Informatik dauern mündliche Prüfungen mindestens 20 und höchstens 40 Minuten.

Mündliche Prüfungen werden vor einem Prüfenden in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden als Einzelprüfungen abgelegt. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die mündliche Prüfung mitgeteilt.

Präsentationen und Referate

Die Prüfungsleistung Mündliche Präsentation bzw. Referat wird zu einem vorgegeben Thema in Form eines Vortrages oder einer erläuterten grafischen Präsentation vor dem Teilnehmerkreis der Lehrveranstaltung erbracht. Die Dauer einer mündlichen Präsentation bzw. eines Referats beträgt 20-45 Minuten.