Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Wiederholung von (Teil-)Prüfungen

(Teil-)Prüfungen, die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind, können Sie zweimal wiederholen. Setzt sich eine Prüfung aus mehreren Prüfungsteilen zusammen, müssen Sie nur den nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholen. In allen Prüfungsfächern finden mindestens zwei Prüfungstermine pro Jahr statt.

Wenn Sie bei der zweiten Wiederholung einer Klausur keine ausreichende Leistung erbringen, können Sie sich einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Note „ausreichend“ (4,0) bzw. „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

Wenn Sie eine Leistung endgültig nicht bestanden haben (nicht mehr wiederholen können), können Sie das Studium im betreffenden Fach nicht fortsetzen.

Wiederholung von Hausarbeiten

Für Studierende, die diesen ersten Prüfungstermin nicht in Anspruch genommen haben oder die ihre Hausarbeit wiederholen müssen, ist der nächstmögliche Vergabetermin und damit Beginn des Wiederholungsversuchs der Vergabetermin des Folgesemesters. Der Abgabetermin ist dementsprechend ebenfalls der des Folgesemesters. Bei empirisch-experimentellen Arbeiten verlängert sich die Abgabefrist um eine Woche. Grundsätzlich ist nur ein Abgabetermin pro Semester vorgesehen

Wiederholung der Bachelor-Arbeit