Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen

Anmeldung zu Prüfungen

Für den Besuch von Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist immer eine modulare Anmeldung über RWTHonline erforderlich. Wenn es für eine Prüfung in einem Semester zwei Prüfungstermine gibt, ist in der Regel eine Anmeldung für genau einen der beiden Termine möglich. Wenn Sie sich für den ersten Termin angemeldet und diesen nicht bestanden haben, beziehungsweise einen Rücktritt oder ein Attest eingereicht haben, müssen Sie sich für den nächsten Versuch in RWTHonline selbst wieder anmelden. Die genauen Anmeldetermine, -fristen und –verfahren werden durch Eintrag in RWTHonline, auf der Website des Zentralen Prüfungsamt (ZPA) und in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.

Bei Seminaren, Proseminaren und Praktika im Fach Grundlagen der Informatik erfolgt die Anmeldung zur Prüfung automatisch nach Verstreichen der dreiwöchigen Frist der Orientierungsabmeldung.

Seit dem Wintersemester 15/16 erfolgt keine automatische Wiederanmeldung („Zwangsanmeldung“) mehr.

Abmeldung, Rücktritt und Versäumnis von Prüfungen

Sie können von einer angemeldeten Prüfung bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Wenn Sie einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumen oder wenn Sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten, gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung (z.B. eine Hausarbeit) nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Fakultätsprüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Der Vorsitzende des Fakultätsprüfungsausschusses kann im Einzelfall die Vorlage eines Attestes eines Vertrauensarztes, der vom Fakultätsprüfungsausschuss benannt wurde, verlangen. Erkennt der Fakultätsprüfungsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Auflagenprüfungen und vorgezogene Mastermodule werden in der persönlichen Meldephase im ZPA angemeldet. Da der Masterstudiengang TK keine Zulassungsbeschränkung hat, können wie folgt Module vorgezogen werden.
Im Fach Kommunikationswissenschaft kann nur Modul I (Mediengestützte Kommunikation in Organisation) und ein Fach aus Modul II vorgezogen werden.

    In Modul II kann man wählen zwischen
  • "Aspekte der Technikgeschichte",
  • "Techniksoziologie und Technikfolgenabschätzung",
  • "Gender und Diversity Studies"
  • und "Expandier Engineering Limits: Culture, Diversion and Gender".

In den Grundlagenfächern Informatik und Elektrotechnik kann jedes Modul aus dem Masterstudiengang gewählt werden. Im Bereich Maschinenbau können nur bis zu drei Module aus den Bereichen Basis- und Themenmodule vorgezogen werden und in Grundlagen der Werkstofftechnik gilt, dass nur die Module Werkstoffchemie II und Transportphänomene II vorgezogen werden können.

Mündliche Ergänzungsprüfungen müssen unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses der zweiten Wiederholungsklausur bei der Prüferin beziehungsweise dem Prüfer beantragt werden, spätestens im Termin der Einsichtnahme. Verwenden Sie dazu den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird in der Klausureinsicht festgelegt und muss innerhalb von vier Wochen nach der Einsicht stattfinden.