Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Anmeldung der Bachelor-Arbeit

Zulassung zur Bachelor-Arbeit

Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit kann ab dem 5. Semester erfolgen, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 100 Kreditpunkte erworben haben. Auf Antrag können Sie ein Semester früher, bereits nach Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters, zur Bachelor-Arbeit zugelassen werden.

Planung bei Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang

Wenn Sie das Bachelorstudium mit dem Masterstudiengang fortsetzen wollen, müssen Sie bei der Planung der Bachelor-Arbeit folgendes berücksichtigen:

Die Einschreibefrist für den Masterstudiengang endet normalerweise Anfang Oktober eines Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Bachelor-Arbeit nicht nur geschrieben, sondern auch korrigiert und beurteilt sein. Für die Einschreibung im Studierendensekretariat muss die Abschlussnote feststehen.

Beispiel: Wenn Sie die Bachelor-Arbeit erst zu einem späten Zeitpunkt während der Vorlesungszeit bzw. nach Ende der Vorlesungszeit des 6. Semesters anmelden, reicht die nach dem Vorlesungsende (Mitte Juli) bis Anfang Oktober zur Verfügung stehende Zeitspanne nicht aus, wenn Sie und Ihr Gutachter die Ihnen zustehenden Zeiträume voll ausschöpfen (Studierende: max. 10 Wochen Bearbeitungszeit; Gutachter: max. 8 Wochen für Korrektur und Beurteilung).

Anmeldung beim Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft (ISK)

Sie müssen sich für die Bachelor-Arbeit im Fach Kommunikationswissenschaft zunächst am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft anmelden. Die Anmeldung erfolgt einmal im Semester an einem zentralen Termin für den jeweils nächsten Prüfungszeitraum (Prüfungszeitraum Sommersemester: März bis August; Prüfungszeitraum Wintersemester: September bis Februar).

Den Anmeldetermin zum nächsten Prüfungszeitraum entnehmen Sie bitte den Neuigkeiten auf der Startseite. Dort und über zahlreiche weitere Kanäle wird das Anmeldedatum frühzeitig den Studierenden bekannt gegeben.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin zwei Dokumente mit: das ausgefüllte Anmeldeformular sowie den Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (Laufzettel in Kopie).

Teil der Anmeldung sind Angaben zu Prüfer- und Themenwünschen. Die im Anmeldebogen angegebenen Prüfer- bzw. Themenwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, gegebenenfalls werden jedoch Prüfungskandidaten anderen Prüfern zugewiesen.

Prüfer können promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter, Professoren sowie Privatdozenten des Fachs Kommunikationswissenschaft sein. Zurzeit sind am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft folgende Prüfer berechtigt, die Bachelor-Arbeit zu begutachten:

Nach der Anmeldung werden Sie zeitnah über das Ergebnis des Verteilungsverfahrens informiert. Anhand der Anmeldungen treffen Sie mit Ihrem Prüfer eine verbindliche Prüfungsabsprache (Anmeldung der Bachelor-Arbeit, Thema). Wenn Sie von den Prüfungsvereinbarungen zurücktreten, müssen Sie damit rechnen, auf den nächsten Anmeldetermin verwiesen zu werden.

Wenn Sie eine interdisziplinäre Bachelor-Arbeit schreiben, werden Sie von je einem Prüfer aus der Kommunikationswissenschaft und aus Ihrem technischen Fach betreut und bewertet. Sie müssen sich in diesem Fall mit beiden Prüfern absprechen.

Anmeldung beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA)

Sie müssen Ihre Bachelor-Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt anmelden. Für die Anmeldung erhalten Sie beim ZPA ein Anmeldeformular, in das der Titel der Arbeit eingetragen wird. Der Prüfer muss das Formular unterschreiben und mit einem Datum versehen – letzteres markiert für Sie den Beginn der Bearbeitungszeit. Das unterschriebene Formular müssen Sie wieder beim ZPA einreichen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit.

Weiterlesen