Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Basismodul Werkstoffphysik I + II

Credits Workload Kontaktzeit Selbststudium Dauer Semester-Zeitraum
8 CP240 h 6 SWS (90 h)150 h123456

Teilnahmevoraussetzungen

Empfohlen

    Veranstaltungen des 1. und 2. Semesters
  • Mathe
  • Chemie
  • Mechanik
  • Kristallographie

Lehrveranstaltungen

Veranstaltung/ Lehrform CP SWS Semester Häufigkeit
Vorlesung Werkstoffphysik I + II 8 CP 4 SWS 3. Sem. WS, jährlich
Übung Werkstoffphysik I + II   2 SWS 3. Sem. WS, jährlich

Prüfungsleistung

150-minütige schriftliche Klausur

Note

Die Modulnote ist die Note der Klausur.

freiwillige Lernfortschrittskontrolle:

  • 1. Dauer: 30 min
  • 2. Bewertung: Verbesserung um eine Notenstufe durch Erreichen von 80% der Punkte. Verbesserung um zwei Notenstufen durch Erreichen von 90Q% der Punkte.
  • 3. Verbesserung gilt nur für Klausuren, die innerhalb eines Jahres nach der Lernfotschrittskontrolle geschrieben werden und unter der Voraussetzung, dass die Klausur mit der Note von 4,0 oder besser bewertet wurde. Eine bessere Gesamtnote als 1,0 ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Lernergebnisse / Kompetenzen

Die Studierenden sollen mit den physikalischen Grundlagen der Werkstoffe vertraut gemacht werden und die Konzepte und Methoden eigenständig und in Gruppenarbeit in Übungen umsetzen.

Inhalte

  • Erholung
  • Rekristallisation
  • Kornvergrößerung
  • Erstarrung von Schmelzen
  • Umwandlungen im festen Zustand
  • Physikalische Eigenschaften

Inhalte der Veranstaltungen Werkstoffphysik I sind z.B.:

  • Gefüge und Mikrostruktur
  • atomistischer Aufbau des Festkörpers
  • Kristallbaufehler
  • Legierungen
  • Diffusion
  • Mechanische Eigenschaften
  • Heterogene Gleichgewichte

Modulzuordnung

Bachelor of Science: Fach Grundlagen der Werkstofftechnik

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass im Zweifel (z.B. sich widersprechende Angaben auf der Website und dem Modulhandbuch) für Ihr Studium immer die Angaben in der aktuellen Bachelorprüfungsordnung mit den entsprechenden Anhängen verbindlich sind. Wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen.