Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Basismodul Werkstoffchemie I

Credits Workload Kontaktzeit Selbststudium Dauer Semester-Zeitraum
4 CP120 h 3 SWS (45 h)75 h123456

Lehrveranstaltungen

Veranstaltung/ Lehrform CP SWS Semester Häufigkeit
Vorlesung Werkstoffchemie I 4 CP 2 SWS 2. Sem. SoSe, jährlich
Übung Werkstoffchemie I   1 SWS 2. Sem. SoSe, jährlich

Prüfungsleistung

90-minütige Klausur zur Werkstoffchemie I.

Darüber hinaus kann eine Verbesserung der Klausurnote durch Teilnahme an einer 30-minütigen freiwilligen Lernfortschrittskontrolle erreicht werden. Werden in dieser 80% der Punkte erreicht, verbessert sich die Klausurnote um eine Notenstufe (also z.B. von 3,7 auf 3,3), bei Erreichen von 90% verbessert sich diese um zwei Notenstufen (also z.B. von 3,7 auf 3,0). Diese Verbesserung gilt nur für die Klausuren, die innerhalb eines Jahres nach der Lernfortschrittskontrolle geschrieben werden und unter der Voraussetzung, dass die Klausur mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet wird. Eine bessere Gesamtnote als 1,0 ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Note

Die Note ist die Note der Klausur, ggf. mit Verbesserungen aus der Lernfortschrittskontrolle

Lernergebnisse / Kompetenzen

In der Veranstaltung Werkstoffchemie lernen die Studierenden die Grundlagen der Werkstoffchemie kennen, die sie dazu befähigen, physikalische Zustandsänderungen und chemische Umwandlungen zu verstehen. Das Wissen wird in einer zugehörigen Übung angewendet und vertieft.

Inhalte

Inhalte der Veranstaltungen Werkstoffchemie I sind z.B.:

  • Die Eigenschaften der Gase
  • Der Erste Hauptsatz
  • Der Zweite Hauptsatz
  • Elektrochemie

Modulzuordnung

Bachelor of Science: Fach Grundlagen der Werkstofftechnik

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass im Zweifel (z.B. sich widersprechende Angaben auf der Website und dem Modulhandbuch) für Ihr Studium immer die Angaben in der aktuellen Bachelorprüfungsordnung mit den entsprechenden Anhängen verbindlich sind. Wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen.