Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Praktika im Fach Maschinenbau

Zweck des Praktikums

In den Praktika sollen Sie die Erzeugung der Werkstoffe, deren Formgebung und Bearbeitung sowie die Erzeugnisse in ihrem Aufbau und in ihrer Wirkungsweise praktisch kennen lernen. Sie sollen zudem Gelegenheit haben, sich mit der Prüfung der fertigen Werkstücke, mit dem Zusammenbau von Maschinen und Apparaten und deren Einbau an Ort und Stelle vertraut zu machen. Weiterhin soll Ihnen ein Überblick über die der Fertigung vorgeschalteten Bereiche Konstruktion und Arbeitsvorbereitung vermittelt werden. Es ist durchaus erwünscht, dass Sie auch den sozialen Strukturen im Betrieb ein besonderes Interesse entgegenbringen.

Umfang des Praktikums

Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie 10 Wochen berufspraktische Tätigkeit nachweisen und anerkannt bekommen haben. Mindestens 6 Wochen des Praktikums müssen als Vorpraktikum bei Einschreibung nachgewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen, in diesen sechs Wochen Tätigkeiten aus dem Bereich des Grundpraktikums abzudecken und ggf. weitere Teile des Praktikums bereits vor Beginn des Studiums durchzuführen.

Im Studium absolvieren Sie dann ein vierwöchiges Industrie-Praktikum, das innerhalb des 2. und 3. Semesters (bzw. 5. Semesters nach BPO 2010) vorgesehen ist und in einem einzigen Betrieb abgeleistet werden soll. Es ist möglich, das Industriepraktikum bereits vollständig vor Beginn des Studiums abzuleisten. Dies bietet u.a. den Vorteil, dass man über einen längeren Zeitraum Einblicke in ein Unternehmen erlangen kann und das spätere Studium entzerrt.

Freiwillige, über die 10 Wochen hinausgehende Praktika, sind natürlich möglich.

Anerkennung des Praktikums

Über die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit entscheidet das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen.

Zur Immatrikulation ist lediglich eine Praktikumsbescheinigung (und kein Bericht) über das Vorpraktikum vorzulegen. Bis zum Ende des ersten Semesters sind die vollständigen Praktikumsunterlagen (Bescheinigung und Bericht) unaufgefordert zur Prüfung im Praktikantenamt einzureichen.

Für die Anerkennung des vollständigen Praktikums müssen Sie den Arbeitsbericht und die Praktikumsbescheinigung einreichen und einen Vortrag über die praktische Ausbildung halten.

Arbeitsbericht

Inhalt des Arbeitsberichtes, der die jeweiligen Ausbildungsabschnitte beschreibt, sind die bei der Arbeit als Praktikant von Ihnen gesammelten Erfahrungen: Bearbeitungsbeispiele, Probleme bei der Herstellung von Erzeugnissen, Mängel an Maschinen, Auswirkungen der Maschinen auf Mensch und Umwelt etc. Der Umfang des Arbeitsberichts sollte pro Woche ca. 2 DIN A4-Seiten (Skizzen und Text) umfassen. Alle Berichte sind vom Ausbilder im Betrieb abzuzeichnen.

Praktikumsbescheinigung

Die Praktikumsbescheinigung erhalten Sie vom Ausbildungsbetrieb. Sie muss die Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen und die Anzahl der Fehltage infolge von Krankheit und Urlaub enthalten. Die Praktikumsbescheinigung muss von der Firma ausgestellt sein, in der das Praktikum durchgeführt wurde. Bescheinigungen von Personalvermittlungen können nicht anerkannt werden.

Vortrag

Sie berichten in Form eines Vortrages über das von Ihnen abgeleistete Praktikum im Institut des betreuenden Tutors, der Ihnen vom Praktikantenamt zugeordnet wird. Tutoren sind alle Universitätsprofessoren der Fakultät für Maschinenwesen. Form und Dauer des Vortrages stimmen Sie mit Ihrem Tutor ab, der Ihnen auch eine Bescheinigung über den Vortrag für das Praktikantenamt ausstellt.

Detaillierte Richtlinien

Detailliertere Informationen, darunter den exakten Ausbildungsplan mit den abzuleistenden Tätigkeiten im Grundpraktikum und im Fachpraktikum, und genaue Regelungen zur Anerkennung finden Sie in den "Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit":

Fachstudienberatung

Studienordnung

Die Angaben zum Studienverlauf und zu Prüfungen stellen die Regelungen nach der aktuellsten Prüfungsordnung für dieses Fach dar. Entnehmen Sie, falls Sie nach einer älteren Prüfungsordnung studieren, Abweichungen zu den hier genannten Informationen bitte den offiziellen Dokumenten.

Stellenbörse

Schon gewusst? In unserer Online-Stellenbörse finden Sie auch aktuelle Praktikumsangebote von Unternehmen und Hochschulinstituten speziell für Studierende des Studiengangs Technik-Kommunikation.