Prüfungsordnung

Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu den Regelungen nach der aktuellen BPO (2013). Die offiziellen Dokumente finden Sie unter:

Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen

Anmeldung zu Prüfungen

Sie müssen sich für alle (Teil-)Prüfungen beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) anmelden. Die Anmeldung kann persönlich oder elektronisch über CAMPUS-Office / das virtuelle ZPA erfolgen. Die Anmeldung findet in der Regel ab der 8. Semesterwoche statt. Die genauen Anmeldetermine und -fristen werden durch Aushang oder Eintrag in CAMPUS-Office und auf der Website des ZPA bekannt gegeben. Die Uhrzeiten für die persönliche Anmeldung können den Aushängen im ZPA entnommen werden.

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Wenn Sie eine angemeldete Prüfung nicht bestehen, sind Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet.

Abmeldung, Rücktritt und Versäumnis von Prüfungen

Sie können sich von einer Modulprüfung oder einer Teilprüfung nur unter Angabe von Gründen beim Zentralen Prüfungsamt persönlich bzw. postalisch durch schriftliche Begründung abmelden. Bei Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Die Abmeldung von einer (Teil-)Prüfung ist zugleich eine Meldung zu der Prüfung zum nächsten Prüfungstermin.

Wenn Sie einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumen oder wenn Sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten, gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung (z.B. eine Hausarbeit) nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.